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   BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06   

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BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06 (https://dejure.org/2007,2762)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 3 C 19.06 (https://dejure.org/2007,2762)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 3 C 19.06 (https://dejure.org/2007,2762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 1a Abs. 1; § 11 Abs. 2; VermG § 6 Abs. 6a
    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Vermögenszuordnung; Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Gläubiger; quotale Zurechnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7
    Rückübertragung; Unternehmensresterestitution; Unternehmensrestitution; Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Gläubiger; Vermögenszuordnung; Vermögenszuordnung; Zuordnung von Verbindlichkeiten; quotale Zurechnung; öffentliche Restitution

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten nach einer Restitution von Grundstücken eines ehemaligen Landwirtschaftsbetriebs; Begriff des Unternehmens; Rechtmäßigkeit einer quotale Zuordnung einer Verbindlichkeit aus einem Nach-Wende-Kredit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentliche Restitution; Unternehmensrückgabe; Zuordnung; Verbindlichkeiten; Unternehmensresterestitution

  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 1a Abs. 1; ; VZOG § 11 Abs. 2; ; VermG § 6 Abs. 6a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögenszuordnung - Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Vermögenszuordnung; Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Gläubiger; quotale Zurechnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93

    Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    § 1a Abs. 1 Satz 2 VZOG stellt hierbei klar, dass dies nicht nur dingliche Lasten und Berechtigungen umfasst, sondern auch Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, soweit sie Gegenstand der Zuteilung nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV sind (Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231 ; Beschluss vom 8. Juni 2007 - BVerwG 3 B 107.06 -).

    Das lässt den Grundsatz, demzufolge der Vermögenswert zurückzuübertragen ist, wie er steht und liegt, also einschließlich der zugehörigen Verbindlichkeiten, unberührt (Urteil vom 8. Juli 1994 a.a.O. S. 238).

    Selbst wenn das Grundstück nach seiner Entziehung in ein Unternehmen einbezogen worden sein sollte, haftet es nicht für betriebliche Verbindlichkeiten, die keinen konkreten Bezug zu dem restituierten Vermögenswert aufweisen (Urteil vom 8. Juli 1994 a.a.O. S. 237).

    Die öffentliche Restitution soll aber nicht vorrangig der Abrechnung mit der Vergangenheit dienen, sondern eine Grundlage für die Zukunft schaffen (Urteil vom 8. Juli 1994 a.a.O. S. 233).

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 12.05

    Gläubigervorrangverbindlichkeiten, Zahlbetrag für

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    Auch diese Reste haften den Gläubigern des Unternehmens nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG für die Unternehmensschulden, weil es sich nach wie vor um einen Fall der Unternehmensrückgabe handelt (vgl. BTDrucks 13/7275 S. 47; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 4, sowie - grundlegend - Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 12.05 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 67 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 2005 - V ZR 162/04 - ZOV 2005, 163).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen zum Zeitpunkt der Kreditgewährung bereits stillgelegt war, da maßgebender Zeitpunkt für die zu übernehmenden Schulden auch bei der Unternehmensresterestitution nicht der Zeitpunkt der Stilllegung, sondern der Zeitpunkt der Rückgabe ist (vgl. Urteil vom 27. April 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    Auch diese Reste haften den Gläubigern des Unternehmens nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG für die Unternehmensschulden, weil es sich nach wie vor um einen Fall der Unternehmensrückgabe handelt (vgl. BTDrucks 13/7275 S. 47; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 4, sowie - grundlegend - Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 12.05 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 67 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 2005 - V ZR 162/04 - ZOV 2005, 163).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 7 C 5.93

    Vermögensfragen - Berechtigter - Rückgabe - Entschädigung - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    Auch diese Reste haften den Gläubigern des Unternehmens nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG für die Unternehmensschulden, weil es sich nach wie vor um einen Fall der Unternehmensrückgabe handelt (vgl. BTDrucks 13/7275 S. 47; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 4, sowie - grundlegend - Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 12.05 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 67 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 2005 - V ZR 162/04 - ZOV 2005, 163).
  • BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06

    Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    § 1a Abs. 1 Satz 2 VZOG stellt hierbei klar, dass dies nicht nur dingliche Lasten und Berechtigungen umfasst, sondern auch Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, soweit sie Gegenstand der Zuteilung nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV sind (Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231 ; Beschluss vom 8. Juni 2007 - BVerwG 3 B 107.06 -).
  • BVerwG, 22.10.1997 - 3 B 212.97

    Klage gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid über ein Grundstück aus ehemals

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    Eine Gemeinde kann auch dann Eigentümerin eines Unternehmens - also einer auf einen Erwerbszweck ausgerichteten und hierfür gewidmeten Sachgesamtheit - sein, wenn sie es als Ganzes verpachtet (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 1997 - VG 31 A 199.95 - und hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 212.97 -).
  • BGH, 04.03.2005 - V ZR 162/04

    Ansprüche gegen den Berechtigten bei der Restitution eines Grundstücks in der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    Auch diese Reste haften den Gläubigern des Unternehmens nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG für die Unternehmensschulden, weil es sich nach wie vor um einen Fall der Unternehmensrückgabe handelt (vgl. BTDrucks 13/7275 S. 47; Urteil vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 5.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 4, sowie - grundlegend - Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92; Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 12.05 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 67 m.w.N.; BGH, Urteil vom 4. März 2005 - V ZR 162/04 - ZOV 2005, 163).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    Dass diese vermögensrechtlichen Regeln im Vermögenszuordnungsrecht gleichermaßen Anwendung finden, sofern die Besonderheiten des Vermögenszuordnungsrechts nicht zu Abweichungen zwingen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154, ).
  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06
    Der Vorschrift liegt die Wertung des Gesetzgebers zugrunde, dass das Befriedigungsinteresse dieser Gläubiger hinter dem Restitutionsinteresse des Berechtigten zurückstehen müsse (BTDrucks 12/103 S. 30).
  • VG Berlin, 30.08.2011 - 27 A 213.08

    Freistellung von zur Zeit der DDR begründeten Verbindlichkeiten

    § 1 a Abs. 1 Satz 2 VZOG stellt klar, dass zu den Vermögensgegenständen im Sinne des VZOG nicht nur dingliche Lasten, sondern auch Verbindlichkeiten, Ansprüche sowie Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen gehören, soweit sie Gegenstand der Zuteilung nach den in § 1 VZOG genannten Vorschriften sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 3 C 19.06 -, juris, Rn. 6).

    Art. 21 und 22 EV setzen den Grundsatz voraus, dass mit dem Zuordnungs- und Restitutionsvermögen auch die zugehörigen Verbindlichkeiten übergehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 7 C 36.93 -, juris, Rn. 14) - und zwar auf den an dem Vermögen(sgegenstand) Zuordnungs- oder Restitutionsberechtigten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 3 C 19.06 -, juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 9.08

    Restitution; Grundstücksrestitution; Unternehmen; Unternehmensgrundstück;

    All dies gilt nach § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG auch, wenn das Unternehmen stillgelegt worden war und die Unternehmensreste verkauft wurden (vgl. Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 3 C 19.06 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 70).
  • VG Berlin, 01.07.2010 - 29 K 131.10

    Zuordnungsfähiges Vermögen im Sinne des VZOG

    Gemäß § 6 Abs. 6 a S. 2 VermG, der im Vermögenszuordnungsrecht entsprechend anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 3 C 19.06 - zitiert nach Juris), erfolgt die Rückgabe eines Unternehmens gegen Zahlung eines Betrages in Höhe der dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbaren Verbindlichkeiten des Verfügungsberechtigten, zu dessen Vermögen der Vermögensgegenstand ab 1. Juli 1990 gehört oder gehört hat.

    Aus den genannten Vorschriften des Vermögens- und Vermögenszuordnungsrechts ergibt sich, dass dies auch die Zuordnung von Verbindlichkeiten des Unternehmens, etwa geleistete Abfindungszahlungen, beinhaltet, die auch nachträglich erfolgen kann (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 3 C 19.06 - Rn. 11, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 28.04.2006 - 3 B 6.06

    Grundsätzliche Bedeutung im Fall der Frage nach der Anwendbarkeit des § 6 Abs. 6a

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 19.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 29.05.2012 - 3 B 89.11

    Vermögenszuordnung; zum Zeitpunkt des Beitritts existierende Verbindlichkeiten

    Ebenfalls zu Unrecht führt der Kläger für die Klärungsbedürftigkeit der von ihm gestellten Frage das Urteil des Senats vom 25. Juli 2007 - BVerwG 3 C 19.06 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 70) an, in dem die Zuordnung von "Nach-Wende-Krediten" nicht beanstandet worden sei.
  • BVerwG, 07.03.2011 - 3 B 90.10

    Vermögenszuordnungsrecht; Erlösauskehr; Verbindlichkeiten; zuordnungsfähige

    Es trifft zu, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231, daran anschließend Beschluss vom 8. Juni 2007 - a.a.O. - sowie Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 3 C 19.06 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 70) die Zuordnung von Vermögensgegenständen nach § 1a Abs. 1 Satz 2 VZOG die Verbindlichkeiten umfasst, die konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogen sind, also nicht nur dingliche Lasten und Berechtigungen, sondern auch Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen; insoweit ist in der Tat der tatsächliche Objektbezug der Verbindlichkeit ausschlaggebend.
  • BVerwG, 17.04.2008 - 3 B 87.07
    Hierbei wird voraussichtlich auch weiter geklärt werden können, in welchem systematischen Verhältnis § 13 Abs. 2 VZOG und § 6 Abs. 6a Satz 3 und 4 VermG steht (vgl. Urteil des Senats vom 25. Juli 2007 BVerwG 3 C 19.06 - RdL 2008, 13).
  • BVerwG, 17.08.2009 - 3 B 44.09

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht durch das Unterlassen der

    Dieses Vorbringen zielte für jeden verständigen Betrachter auch darauf, dass der Klägerin, die als Zuordnungsberechtigte auch für die objektbezogenen Verbindlichkeiten hätte einstehen müssen (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2007 BVerwG 3 C 19.06 Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 15, im Anschluss an das Urteil vom 8. Juli 1994 BVerwG 7 C 36.93 BVerwGE 96, 231 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 4; Urteil vom 25. Juli 2007 BVerwG 3 C 19.06 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 70), infolge der Tilgung der Kredite durch die seinerzeit verfügungsberechtigte Beklagte Aufwendungen in derselben Höhe erspart worden sind.
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